ExoVolt erklärt, wie aus der eigenen PV-Anlage ein lokales Energiesystem werden kann
Photovoltaik verändert nicht nur die Art, wie wir Strom erzeugen. Sie verändert zunehmend auch die Frage, wer diesen Strom nutzen kann.
Bisher war das Prinzip für viele Eigenheimbesitzer einfach:
Solarstrom erzeugen → selbst verbrauchen → speichern → Überschuss ins Netz einspeisen.
Seit dem 1. Juni 2026 gibt es in Deutschland eine weitere Möglichkeit: Energy Sharing.
Dabei kann lokal erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern geteilt werden – beispielsweise mit Nachbarn.
Die Bundesregierung beschreibt die neue Regelung ausdrücklich als Möglichkeit, lokal erzeugte Energie gemeinsam zu verbrauchen und damit die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort zu stärken.
Was bedeutet Energy Sharing?
Energy Sharing bedeutet vereinfacht:
Eine Photovoltaikanlage produziert Strom.
Der Betreiber benötigt diesen Strom gerade nicht vollständig selbst.
Anstatt den gesamten Überschuss ausschließlich über die normale Einspeisung abzugeben, kann ein vereinbarter Teil des Stroms von anderen Teilnehmern genutzt werden.
Zum Beispiel:
Haus A erzeugt Solarstrom
↓
Haus A benötigt gerade nur einen Teil
↓
der übrige Solarstrom wird über das öffentliche Verteilnetz zu Haus B bilanziell weitergegeben
Damit entsteht eine lokale Energiegemeinschaft.
Der neue § 42c Energiewirtschaftsgesetz erlaubt dafür ausdrücklich die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie bestimmten Speichern.
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Kann ich meinen Solarstrom einfach meinem Nachbarn geben?
Grundsätzlich ja – allerdings funktioniert Energy Sharing nicht so einfach wie das Anschließen eines Verlängerungskabels zwischen zwei Häusern.
Der Strom wird weiterhin über das öffentliche Stromnetz transportiert.
Dafür müssen unter anderem Verträge geschlossen und Erzeugung sowie Verbrauch entsprechend gemessen und bilanziert werden.
Der Betreiber der Anlage und der teilnehmende Verbraucher vereinbaren beispielsweise:
- welcher Anteil des erzeugten Stroms geteilt wird,
- wie der Strom zwischen Teilnehmern aufgeteilt wird,
- und ob beziehungsweise zu welchem Preis der Strom bereitgestellt wird.
Das schreibt § 42c EnWG ausdrücklich vor.
Ein einfaches Beispiel
Familie Müller besitzt eine Photovoltaikanlage.
Mittags produziert sie 10 kWh Solarstrom.
Im eigenen Haus werden zu dieser Zeit nur 4 kWh benötigt.
Bisher könnten die verbleibenden 6 kWh beispielsweise ins öffentliche Netz eingespeist oder in einem Batteriespeicher gespeichert werden.
Beim Energy Sharing könnte ein vereinbarter Teil zusätzlich von Familie Schmidt in der Nachbarschaft genutzt werden.
Familie Schmidt benötigt dafür keine eigene PV-Anlage.
Damit können auch Menschen an lokal erzeugter erneuerbarer Energie teilhaben, die beispielsweise kein geeignetes Dach besitzen.
Gerade dieser Punkt macht Energy Sharing interessant.
Reicht der geteilte Solarstrom für den ganzen Haushalt?
In den meisten Fällen nicht.
Eine Photovoltaikanlage produziert schließlich wetter- und tageszeitabhängig Strom.
Deshalb schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Teilnehmer darüber informiert werden müssen, dass Energy Sharing ihren Strombedarf nicht vollständig und jederzeit decken kann.
Der Verbraucher benötigt weiterhin einen zusätzlichen Stromliefervertrag für Zeiten, in denen die Energiegemeinschaft nicht genügend Strom produziert.
Vereinfacht:
Energy-Sharing-Strom + normaler Stromlieferant = vollständige Versorgung
Der bestehende Stromlieferant kann grundsätzlich frei gewählt werden.
Wo ist Energy Sharing möglich?
Seit 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb des Bilanzierungsgebietes eines Verteilnetzbetreibers ermöglicht werden.
Ab 1. Juni 2028 soll die gemeinsame Nutzung zusätzlich über direkt angrenzende Verteilnetzgebiete innerhalb derselben Regelzone möglich werden.
Das macht Energy Sharing zunächst vor allem zu einem regionalen Modell.
Nicht der Solarstrom aus Bayern wird mit einem Haushalt in Hamburg geteilt, sondern lokale Erzeugung wird stärker mit lokalem Verbrauch verbunden.
Welche Technik wird benötigt?
Energy Sharing funktioniert nur, wenn klar gemessen werden kann:
Wann wurde wie viel Strom erzeugt?
und:
Wann hat welcher Teilnehmer wie viel Strom verbraucht?
Der Gesetzgeber verlangt deshalb eine zeitlich aufgelöste Messung von Erzeugung und Verbrauch – unter anderem über entsprechende moderne Messsysteme.
Damit spielt Digitalisierung eine zentrale Rolle.
Und hier beginnt die Verbindung zu anderen Entwicklungen der Energiewende:
Photovoltaik
→ Smart Meter
→ Batteriespeicher
→ Energiemanagement
→ Energy Sharing
Diese Systeme wachsen zunehmend zusammen.
Welche Rolle können Batteriespeicher spielen?
Energy Sharing wird besonders interessant, wenn Erzeugung und Verbrauch intelligent miteinander verbunden werden.
Ein Batteriespeicher könnte beispielsweise Solarüberschüsse aufnehmen, anstatt sie unmittelbar weiterzugeben.
Später kann die gespeicherte erneuerbare Energie wieder genutzt werden – sofern die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 42c EnWG berücksichtigt deshalb ausdrücklich auch Speicheranlagen, wenn dort entsprechend erneuerbar erzeugter Strom zwischengespeichert wird.
Langfristig entstehen dadurch lokale Energiesysteme aus:
PV-Anlagen + Speicher + flexible Verbraucher + intelligente Steuerung.
Welche Rolle können Ist Energy Sharing automatisch günstiger?spielen?
Nicht zwingend.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Energy Sharing schafft zunächst einen rechtlichen und technischen Rahmen, um Strom gemeinschaftlich zu nutzen.
Ob sich daraus tatsächlich ein finanzieller Vorteil ergibt, hängt unter anderem von Preisen, Messkosten, Abrechnung, Dienstleistern und der jeweiligen Energiegemeinschaft ab.
Auch die Deutsche Energie-Agentur weist darauf hin, dass der neue Rechtsrahmen ein wichtiger Schritt ist, aber noch nicht automatisch ein wirtschaftlich tragfähiges Massenmodell schafft. Für den breiten Erfolg werden einfache Prozesse und wirtschaftliche Anreize entscheidend sein.
Deshalb sollte Energy Sharing nicht als:
„Solarstrom vom Nachbarn ist automatisch billiger“
verkauft werden.
Treffender ist:
Energy Sharing schafft erstmals einen vereinfachten Rahmen, lokal erzeugte erneuerbare Energie gemeinschaftlich zu nutzen.
Warum ist Energy Sharing für die Energiewende interessant?
Heute wird sehr viel Strom zentral gedacht:
Kraftwerk → Stromnetz → Verbraucher.
Photovoltaik verändert dieses Prinzip.
Millionen Gebäude können selbst Strom erzeugen.
Energy Sharing geht noch einen Schritt weiter.
Nicht mehr jedes Gebäude muss ausschließlich für sich selbst optimiert werden.
Stattdessen können lokale Erzeugung und lokaler Verbrauch stärker miteinander verbunden werden.
Das kann langfristig dazu beitragen:
- Solarstrom stärker vor Ort zu nutzen,
- mehr Menschen an erneuerbarer Energie teilhaben zu lassen,
- lokale Energiegemeinschaften aufzubauen,
- flexible Verbraucher einzubinden,
- und dezentrale Energiesysteme intelligenter zu organisieren.
Die dena sieht darin deshalb eine neue Form der direkten Beteiligung von Bürgern, Kommunen und Unternehmen am Energiesystem.
ExoVolt-Fazit: Energie wird gemeinschaftlicher
Energy Sharing zeigt eine Entwicklung, die sich durch viele aktuelle Energiethemen zieht.
Energie wird nicht mehr nur erzeugt und verbraucht.
Sie wird:
gespeichert,
gesteuert,
zeitlich verschoben
und künftig zunehmend geteilt.
Photovoltaikanlagen werden damit Teil eines größeren lokalen Energiesystems.
Für ExoVolt ist Energy Sharing deshalb besonders interessant, weil es genau die Technologien miteinander verbindet, die zunehmend zusammenwachsen:
Photovoltaik. Speicher. Smart Meter. Energiemanagement. Flexible Verbraucher.
Seit Juni 2026 existiert dafür in Deutschland erstmals ein klarer gesetzlicher Rahmen.
Wie schnell daraus ein breiter Markt entsteht, wird davon abhängen, wie einfach Messung, Abrechnung und technische Umsetzung in den kommenden Jahren werden.
Die Richtung ist aber klar:
Aus eigener Energie kann gemeinsame Energie werden.
Energie neu gedacht. Von ExoVolt.


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