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Komplettsysteme für maximale Energieautonomie

Mit unseren aufeinander abgestimmten Solarsystemen bekommst du mehr als einzelne Komponenten: Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Steuerung und Zubehör greifen als Gesamtsystem ineinander.

Planbar. Erweiterbar. Effizient.

Für Eigenheim, autarke Anwendungen und anspruchsvolle Energieprojekte.

Deine Energielösungen
bei ExoVolt

Solarmodule, Speicher und Zubehör – modern, zuverlässig und fair kalkuliert.

Bei ExoVolt findest du hochwertige Solarmodule, Stromspeicher, Wechselrichter und passendes Zubehör für dein Zuhause. Wir verbinden moderne Energietechnik mit starkem Service, schneller Lieferung und persönlicher Beratung.

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Häufige Fragen

Komplettsets

Was ist in einem Solar-Komplettset enthalten?

Ein Komplettset kombiniert die zentralen Komponenten einer Solaranlage, zum Beispiel Solarmodule, Wechselrichter, Kabel und je nach Ausführung Batteriespeicher, Energiemanagement oder Montagematerial. Der genaue Lieferumfang unterscheidet sich je nach Set.

Entscheidend sind dein jährlicher Stromverbrauch, die verfügbare Dachfläche und ob ein Batteriespeicher vorgesehen ist. Für Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto kann eine größere Anlagenleistung sinnvoll sein.

Ja. Viele moderne Systeme kombinieren Photovoltaik, Batteriespeicher und Hybrid-Wechselrichter. Je nach System ist zusätzlich eine Ersatz- oder Notstromversorgung möglich. Wichtig ist, dass die gewählte Kombination diese Funktion technisch unterstützt.

Ja. Eine normale netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet und nach der Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister registriert werden. Für Balkonkraftwerke gelten teilweise vereinfachte Regeln.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gilt weiterhin der Nullsteuersatz von 0 % für Solarmodule sowie wesentliche Komponenten und bestimmte Batteriespeicher. Bei Anlagen bis 30 kWp gelten die gesetzlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Gebäudes grundsätzlich als erfüllt.

 

 

Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

Für entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem für bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestätigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen Gebäudes installiert wird, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile für eine entsprechend begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschränkt, dass der Käufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch größere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert werden.

Nicht begünstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch für sämtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fällig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG