Übergangszahlung für den Start
Nach dem Regierungsentwurf ist für bestimmte kleine Neuanlagen eine befristete Übergangszahlung vorgesehen. Im dargestellten Beispiel beträgt sie 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate.
Die Übergangsregelung kann zu Beginn eine vorübergehend kalkulierbare Einspeisevergütung bieten. Ob sie greift, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
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