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MIT BATTERIESPEICHER VERNETZTE ENERGIE

Batteriespeicher

Ein Zuhause.
Teil von etwas Größerem.

Solarstrom, Speicher und intelligente Steuerung wirken zusammen. Aus einzelnen Komponenten wird ein verbundenes Energiesystem.

Photovoltaik Batteriespeicher Smart Meter Energiemanagement
ENERGIE ERZEUGEN INTELLIGENT VERBINDEN GEZIELT NUTZEN
SolaX Hochvolt Batteriespeicher TSYS-HS51 10,2–66,5 kWh inkl. BMS & Series Box – erhältlich bei ExoVolt
SolaX Stromspeicher LiFePO4 Hochvolt-Batteriesystem – T-BAT-SYS-HV | 5,8-23 kWh

Deine Energielösungen
bei ExoVolt

Solarmodule, Speicher und Zubehör – modern, zuverlässig und fair kalkuliert.

Bei ExoVolt findest du hochwertige Solarmodule, Stromspeicher, Wechselrichter und passendes Zubehör für dein Zuhause. Wir verbinden moderne Energietechnik mit starkem Service, schneller Lieferung und persönlicher Beratung.

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Gute Fragen.
Klare Energie.

Dein Einstieg in Solarstrom, Speicher und smarte Energienutzung. Verständlich erklärt, damit du fundiert entscheiden kannst.

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Wie viel Batteriespeicher benötige ich für mein Zuhause?
KAUF & VORAUSSETZUNGEN

Die passende Speichergröße hängt vor allem vom jährlichen Stromverbrauch, der Größe einer vorhandenen Photovoltaikanlage und dem individuellen Verbrauchsverhalten ab. Für klassische PV-Speicher nennt die Verbraucherzentrale als Orientierung etwa 1,5 kWh Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch. Bei 4.000 kWh Jahresverbrauch wären beispielsweise rund 6 kWh ein erster Richtwert. Bei Wärmepumpe, E-Auto oder Nutzung dynamischer Stromtarife kann eine andere Dimensionierung sinnvoll sein.

Benötige ich für einen Batteriespeicher unbedingt eine Photovoltaikanlage?
DEIN ZUHAUSE. DEINE LÖSUNG.

Nein. Ein Batteriespeicher kann – sofern das jeweilige System und Energiemanagement dies unterstützen – auch ohne eigene PV-Anlage eingesetzt werden. Solche Speicher können beispielsweise günstigen Netzstrom aufnehmen und diesen später bereitstellen. Besonders interessant wird das in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen, bei denen sich der Strompreis im Tagesverlauf verändert. Eine PV-Anlage ist also nicht grundsätzlich Voraussetzung für einen Batteriespeicher.

Für die Auswahl betrachten wir außerdem, wann du Strom verbrauchst und ob später ein Speicher, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe dazukommen soll. Die Komponenten sollten zu deinem Alltag und zueinander passen.

Gemeinsam die passende Lösung finden
Kann ein Batteriespeicher mit einem dynamischen Stromtarif geladen werden?
SPEICHERN & INTELLIGENT NUTZEN

Ja, bei entsprechend kompatiblen Speichersystemen und Energiemanagementsystemen kann das Laden gezielt in günstige Tarifzeiten verschoben werden. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Haushalte mit verschiebbarem Verbrauch – etwa durch Batteriespeicher, E-Auto oder Wärmepumpe – ein größeres Einsparpotenzial bei dynamischen Tarifen haben können. Für einen dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich.

Ob sich das rechnet, hängt vom konkreten System und deinem Verbrauch ab. Relevant sind Anschaffungskosten, Preisunterschiede, Speicherverluste, laufende Gebühren. Netzladen und automatische Tarifsteuerung müssen vom gewählten System unterstützt werden.

Wie groß sollte mein Stromspeicher sein?
PASSEND DIMENSIONIEREN

Maßgeblich ist, wie viel Energie du zwischen Laden und Entladen tatsächlich benötigst. Bei einer Solaranlage zählt insbesondere dein Verbrauch am Abend und in der Nacht. Bei dynamischen Tarifen sind zusätzlich die günstigen Ladefenster relevant.

Kapazität und Leistung gehören zusammen: Kilowattstunden (kWh) beschreiben die speicherbare Energiemenge, Kilowatt (kW) die Lade- und Entladeleistung. Wir berücksichtigen beide Werte, statt den Speicher allein nach deinem Jahresverbrauch auszuwählen.

Speichergröße besprechen

 

 

Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

Für entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem für bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestätigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen Gebäudes installiert wird, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile für eine entsprechend begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschränkt, dass der Käufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch größere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert werden.

Nicht begünstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch für sämtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fällig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG