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EXOVOLT × KIWIGRID · SO SPIELT ALLES ZUSAMMEN

Aus einzelnen Geräten
wird ein Zusammenspiel.

Was wird erzeugt? Was wird gebraucht? Wann ist Strom günstig?
Energiemanagement bringt diese Informationen zusammen.

DEIN ZUHAUSE IM ZUSAMMENSPIELSystemprinzip · keine Live-Daten

02 Gemeinsam gesteuert

Daten verstehen. Entscheidungen abstimmen.

DIE VERBINDUNG IM SYSTEM

Kiwigrid RailX und VoyagerX Energy Manager
Kiwigrid RailX / VoyagerX

Der passende Energy Manager verbindet kompatible Geräte mit der Kiwigrid-Plattform. Messwerte bilden die Grundlage für Monitoring und abgestimmte Steuerung.

ErfassenAuswertenSteuern
Die Energy Manager vergleichen

Internet & PlattformKommunikation und verfügbare Dienste

TarifdatenPreiszeiten bei passender Tarifintegration

03 Dein Nutzen im Alltag

Was daraus entstehen kann.

EIGENEN STROM NUTZEN

Solarenergie bleibt
länger bei dir.

Erzeugung, Speicher und steuerbare Verbraucher können aufeinander abgestimmt werden, um mehr eigenen Solarstrom zu nutzen.

PREISZEITEN EINBEZIEHEN

Flexibel verbrauchen.
Gezielter planen.

Mit passender Technik und Tarifintegration lassen sich flexible Verbräuche in günstigere Zeitfenster verschieben.

GERÄTE ABSTIMMEN

Zusammen denken.
Gemeinsam steuern.

Kompatible Speicher, Wallboxen und Wärmeerzeuger können in eine gemeinsame Steuerung einbezogen werden.

Die Verbindungen stehen für Daten und Steuerung, nicht für elektrische Leitungen. Ob und wie ein Gerät eingebunden werden kann, hängt von Hersteller, Modell, Schnittstellen und der unterstützten Konfiguration ab.

DER NÄCHSTE SCHRITT IST DEINER

Was kann dein Zuhause schon?
Finden wir es gemeinsam heraus.

Schick uns die Modelle deiner vorhandenen Geräte und sag uns, was du erreichen möchtest. Wir besprechen mit dir die passende Integration.

Mein Energiesystem besprechen
Illustrative Beratungsszene: Zwei Personen besprechen ein Energiesystem am Tablet. beratung@exovolt.de

EXOVOLT · PERSÖNLICHE BERATUNG

Deine Technik.
Deine Fragen.
Unser nächster Schritt.

Ein gutes Energiesystem beginnt mit einem Gespräch.

Ob vorhandene Solaranlage, geplanter Speicher oder Einstieg ins Energiemanagement: Wir schauen gemeinsam, welche Komponenten und Funktionen zu deinem Zuhause passen.

Mein Energiesystem besprechen

Du musst dich noch nicht für ein Gerät entscheiden.

Damit können wir starten.Bring mit, was du schon weißt.

  • 01 Deine vorhandenen Geräte
  • 02 Was du ergänzen möchtest
  • 03 Deine Fragen und Wünsche
EXOVOLT SMART ENERGY
SolaX Wechselrichter – Integration besprechen SolaX Batteriespeicher – Integration besprechen Messtechnik – BildplatzhalterMESSUNG SolaX Wallbox – Integration besprechen
EXOVOLTENERGIE NEU GEDACHT
SMART ENERGY · SYSTEMVISUALISIERUNG

Intelligente Energie
für dein Zuhause.

Erzeugen. Speichern. Nutzen. Vernetzen.

Hausverbrauch intelligent steuern
Wärmepumpe intelligent einbinden
E‑Auto intelligent laden
Ersatzstrom systemabhängig planen
Dynamische Stromtarife intelligent nutzen
Stromverbrauch gezielt planen
Nachhaltiger und unabhängiger leben
Abgestimmtes intelligentes Energiesystem
Monitoring und App-Anbindung
Komponenten passend abstimmen

Illustrative Systemdarstellung mit symbolischen Lichtimpulsen, keine Live-Daten oder Montageplanung. Messtechnik als Platzhalter. Gerätekompatibilität, Aufstellbedingungen, V2H und Ersatzstrom sind für die konkrete Kombination gesondert zu prüfen.

↔ Hausansicht seitlich wischen – Geräte und Infokarten bleiben gemeinsam ausgerichtet.

 

 

Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

Für entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem für bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestätigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen Gebäudes installiert wird, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile für eine entsprechend begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschränkt, dass der Käufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch größere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert werden.

Nicht begünstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch für sämtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fällig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG