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Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

FĂŒr entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere fĂŒr die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem fĂŒr bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begĂŒnstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestÀtigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der NĂ€he einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen GebĂ€udes installiert wird, das fĂŒr dem Gemeinwohl dienende TĂ€tigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp betrĂ€gt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begĂŒnstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile fĂŒr eine entsprechend begĂŒnstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschrĂ€nkt, dass der KĂ€ufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch grĂ¶ĂŸere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der NĂ€he eines gesetzlich begĂŒnstigten GebĂ€udes installiert werden.

Nicht begĂŒnstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch fĂŒr sĂ€mtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, NĂ€gel, Ladeinfrastruktur, WĂ€rmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachtrĂ€glich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen fĂŒr den Nullsteuersatz nicht erfĂŒllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollstĂ€ndig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fÀllig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begrĂŒndeten Zweifeln zusĂ€tzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur PrĂŒfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG