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EXOVOLT · ENERGIE NEU GEDACHT

Flaches Design.
Viel Speicher.
Wenig Tiefe.

Flacher Wandspeicher mit BYD Blade Technologie. 7,83 kWh Nennkapazität für deinen Solarstrom.

ASGOFT ASH-51153 Wandspeicher mit BYD Blade Zellmodulen
Flaches Design
Intelligentes BMS
BYD Blade
kWhNennkapazität
VNennspannung
AhKapazität
LiFePO₄Batteriechemie

DAS PRODUKT · BYD BLADE TECHNOLOGIE

Batteriespeicher 7,83 kWh PV-Speicher mit BYD Blade | Exovolt

Viel Speicher. Wenig Tiefe. Der flache Lithium-Eisenphosphat-Wandspeicher bietet 7,83 kWh Nennkapazität und ein integriertes Batteriemanagement.

  • BYD Blade Zelltechnologie
  • Flache Bauform für die Wandmontage
  • 51,2 V · 153 Ah Nennkapazität
  • Erweiterbar mit gleichen Batterien

DEIN PV-SPEICHER

1.745,81 € (inkl. 19% MwSt.)
1.467,07 € (inkl. 0% MwSt. gem. §12 Abs. 3 UStG)

Die Kompatibilität mit deinem Wechselrichter vor dem Kauf prüfen.

Technische Daten

Gewicht 64 kg
Maße 104 × 14 × 34,4 cm
Modell

ASH-51153

Produkttyp

Niedervolt-Heimspeicher

Batterietyp

BYD Blade Zelltechnologie, LiFePO4

Nennspannung (Vmp)

51,2 V DC

Nennkapazität

153 Ah

Nennenergie

7,8336 kWh (ca. 7,83 kWh)

Zellkonfiguration

16S1P

Angegebener Spannungsbereich

43,2–58,4 V

max. Ladestrom

100 A

Batteriemanagement

Integriertes BMS

Kommunikation

CAN-Bus, RS485

Diagnoseschnittstelle

RS232

Montagesystem:

Wandmontage

Parallelschaltung

Bis zu 15 identische Module

Batteriezyklen

mehr als 6.000

Hersteller

ASGOFT · Modell ASH-51153

PV-Wandspeicher mit BYD Blade Zelltechnologie.

Downloads

ExoVolt Maskottchen präsentiert den Speicher

EXOVOLT ERKLÄRT

Dein Speicher.
Einfach erklärt.

Flaches Design. Viel Speicher. Wenig Tiefe. Entdecke 7,83 kWh Nennkapazität und BYD Blade Technologie auf einen Blick.

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DREI VORTEILE · EIN SPEICHER

Technologie, die
mehr möglich macht.

Entdecke den Blade Wandspeicher Bild für Bild.

Flacher ASGOFT WandspeicherEXOVOLT / DESIGN

01 / 03 · BAUFORM

Flaches
Design.

Viel Speicher. Wenig Tiefe.

Der Wandspeicher überzeugt mit einer schlanken Bauform und ist für die Montage an der Wand ausgelegt.

Produkt entdecken ↗
Explosionsansicht des Wandspeichers

DIE TECHNIK

Durchdacht bis ins Detail.

Modell
ASGOFT ASH-51153
Nennenergie
7,83 kWh
Nennspannung
51,2 V
Nennkapazität
153 Ah
Zellchemie
LiFePO₄
Max. Lade-/Entladestrom
100 A / 100 A

Die tatsächlich nutzbare Energie hängt von System und Betriebsbedingungen ab. Wechselrichter-Kompatibilität vor dem Kauf prüfen.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen.

Was ist der ASH-51153?

Ein flacher ASGOFT Wandspeicher mit BYD Blade Zellmodulen und 7,83 kWh Nennkapazität.

Passt der Speicher zu meinem Wechselrichter?

Das hängt vom Modell und Kommunikationsprotokoll ab. Bitte die konkrete Kombination vor dem Kauf prüfen.

Ist die gesamte Nennkapazität nutzbar?

Die nutzbare Energie hängt von Einstellungen und Betriebsbedingungen des Systems ab.

Kann der Speicher erweitert werden?

Die Anleitung beschreibt die Parallelschaltung gleicher Batterien. Planung und Installation erfolgen durch qualifiziertes Fachpersonal.

 

 

Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

Für entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem für bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestätigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen Gebäudes installiert wird, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile für eine entsprechend begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschränkt, dass der Käufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch größere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert werden.

Nicht begünstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch für sämtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fällig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG