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Welche Solarlösung passt

zu deinem Zuhause

Beantworte wenige Fragen und erhalte eine individuelle Einschätzung zu Anlagengröße, Solarertrag, Eigenverbrauch, Autarkie und passenden Exovolt – Systeme

EXOVOLT ENERGIEKONFIGURATOR
  1. 01Zuhause
  2. 02Bedarf & Anlage
  3. 03Nutzung
  4. 04Standort
  5. 05Ergebnis

0 % abgeschlossen

In welchem Bundesland befindet sich das Gebäude?

Welche Gebäudeart trifft am besten zu?

Wie viel Fläche kannst du für Solarmodule nutzen?

Gib die tatsächlich nutzbare Fläche möglichst realistisch an.

m²

Welche Dachform hat dein Gebäude?

Wie viele Personen leben im Haushalt?

Wie hoch ist dein jährlicher Stromverbrauch?

Nutze möglichst den Wert aus deiner letzten Stromabrechnung oder deinem Energieportal.

kWh/Jahr

Sollen Wärmepumpe oder Elektroauto separat modelliert werden?

Der Jahresverbrauch oben kann nur den Haushalt oder bereits den gesamten Zählerverbrauch enthalten. Markiere deshalb bei Wärmepumpe und E-Auto jeweils, ob deren Strom bereits im angegebenen Jahresverbrauch enthalten ist. So vermeiden wir Doppelzählungen.

Wie groß ist die nutzbare Solarfläche?

Aus nutzbarer Fläche, Ausrichtung, Neigung und Standort ermitteln wir den standortbezogenen Solarertrag und eine passende Anlagenleistung.

m²
Gib nur die Fläche an, die voraussichtlich tatsächlich mit Modulen belegt werden kann.
kWp
Bei 0 kWp dimensioniert ExoVolt die Anlage automatisch aus Verbrauch, Standort und verfügbarer Fläche.
°
Bei Ost/West wird die Anlagenleistung für die Ertragsberechnung zu gleichen Teilen auf Ost und West verteilt. Für die erste Flächenabschätzung verwendet der Konfigurator 220 Wp pro m² als Planungswert. Produktempfehlungen werden anschließend mit den im ExoVolt-Shop hinterlegten Systemdaten abgeglichen.

Wann fällt im Haushalt typischerweise der meiste Stromverbrauch an?

Wie möchtest du den Batteriespeicher berücksichtigen?

Welche nutzbare Speicherkapazität soll berücksichtigt werden?

kWh

Wie hoch ist dein aktueller Arbeitspreis für Strom?

Gib den Arbeitspreis deines Stromtarifs in Cent pro Kilowattstunde an.

35 ct/kWh
ct/kWh
Erweiterte Rechenannahmen anpassen

Die Einspeisevergütung ist eine frei änderbare Rechenannahme und keine Zusage eines konkreten Vergütungssatzes. Die Speicherkapazität wird als nutzbare Kapazität interpretiert. Netzladung, Alterung und zusätzliche Reserven werden in dieser Simulation nicht berücksichtigt.

Wo befindet sich das Gebäude?

Für die Standortsuche wird die eingegebene Adresse an MapTiler übermittelt. Die daraus ermittelten Koordinaten verwendet ExoVolt anschließend für die PVGIS-Ertragsberechnung. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Wir erstellen deine Energieanalyse …

Wir verbinden Standortdaten, Solarertrag, Verbrauchsprofile und deine gewählten Verbraucher zu einer gemeinsamen Energiebilanz.

ExoVolt nutzt PVGIS-Daten und ein stündliches Energiemodell für eine nachvollziehbare Planungsprognose.

Deine persönliche Energieanalyse

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Autarkiegrad

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Alle Kennzahlen ansehen

Berechnete Anlagenleistung

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Berücksichtigter Gesamtstrombedarf

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Spezifischer Ertrag

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Eigenverbrauch

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Einspeisung

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Eigenverbrauchsquote

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Berücksichtigte Speicherkapazität

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CO₂-Vergleichswert · Rechenannahme 344 g/kWh

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¹ Rechnerischer Vorteil aus vermiedenem Netzbezug und angenommener Einspeisevergütung; ohne Anschaffungs-, Finanzierungs-, Wartungs- und sonstige Betriebskosten. Ertrag, Eigenverbrauch, Speicherwirkung und Verbrauchsprofile sind Modellwerte und keine garantierten Ergebnisse. Speicherverluste und Leistungsgrenzen werden berücksichtigt. Tarif- und CO₂-Werte sind Rechenannahmen.

Deine Analyse ist fertig. Gib deine E-Mail-Adresse ein, um die vollständigen Kennzahlen, die Energiebilanz und die passenden ExoVolt-Lösungen freizuschalten. Gleichzeitig erhältst du deine persönliche Auswertung per E-Mail.

Wir verwenden deine E-Mail-Adresse für den von dir angeforderten Ergebnisversand. Eine Newsletter-Anmeldung erfolgt nur, wenn du die optionale Einwilligung unten aktiv auswählst.

Passende ExoVolt Lösungen

Diese Produktauswahl wird mit deiner Anlagenleistung, der Speicherkonfiguration und der gewählten Montageart abgeglichen.

Passende Lösungen werden abgeglichen …
PVGIS-basierte StandortprognoseStündliche EnergiebilanzNewsletter optional

Solarertrag

Erfahre, wie viel Strom deine Anlage jährlich erzeugen kann.

Eigenverbrauch

Eigenverbrauch steigern, unabhängiger werden.

Speicherbedarf

Wir zeigen dir, welche Speichergröße wirklich zu dir passt

Häufige Fragen

Gut informiert starten.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen und zugehörige Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG.

Das bedeutet: Erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen, kannst du viele Photovoltaik-Produkte bei ExoVolt ohne 19 % Umsatzsteuer erwerben.

Der Nullsteuersatz gilt unter anderem für Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher sowie weitere wesentliche Komponenten einer Photovoltaikanlage, wenn diese für eine begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Voraussetzung ist insbesondere, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder bestimmten öffentlichen bzw. gemeinnützig genutzten Gebäuden installiert wird. Bei einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die entsprechenden Voraussetzungen gesetzlich als erfüllt.

Bei der Bestellung bestätigst du, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Wichtig: Die 0 % MwSt. sind kein Rabatt von ExoVolt, sondern ein gesetzlicher Umsatzsteuersatz für begünstigte Photovoltaik-Produkt

Welche Solaranlage zu dir passt, hängt vor allem von deinem Stromverbrauch, dem verfügbaren Platz und deinem gewünschten Grad an Unabhängigkeit ab.

Ein Balkonkraftwerk eignet sich ideal für Wohnungen, Balkone, Terrassen oder kleinere Haushalte und ermöglicht einen einfachen Einstieg in die eigene Solarstromerzeugung.

Für Einfamilienhäuser oder einen höheren Strombedarf kommen größere Photovoltaikanlagen mit mehreren Solarmodulen infrage. In Kombination mit einem Stromspeicher kannst du einen größeren Teil deines selbst erzeugten Solarstroms auch abends oder nachts nutzen.

Auch für Wohnmobile, Gartenhäuser und autarke Anwendungen gibt es passende Solarsysteme.

Wenn du unsicher bist, welche Lösung zu deinem Bedarf passt, hilft dir ExoVolt gerne bei der Auswahl der passenden Komponenten.

Ein Stromspeicher kann sich heute mit und auch ohne Photovoltaikanlage lohnen.

In Verbindung mit einer PV-Anlage speichert er überschüssigen Solarstrom und stellt ihn später zur Verfügung – beispielsweise abends oder nachts. Dadurch steigt der Eigenverbrauch und es muss weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.

Doch moderne Stromspeicher können inzwischen noch mehr: In Verbindung mit einem dynamischen Stromtarif und einem intelligenten Energiemanagementsystem kann der Speicher gezielt dann mit Netzstrom geladen werden, wenn Strom besonders günstig ist. Der gespeicherte Strom wird anschließend in Zeiten höherer Strompreise im eigenen Haushalt genutzt.

Dieses Prinzip wird als Strompreis-Arbitrage bezeichnet.

Dadurch wird ein Batteriespeicher zunehmend auch ohne eigene Photovoltaikanlage interessant. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind unter anderem:

  • Anschaffungskosten und Größe des Speichers
  • Stromverbrauch des Haushalts
  • Preisunterschiede innerhalb des dynamischen Stromtarifs
  • Wirkungsgrad und Ladeverluste
  • intelligente Steuerung des Speichers

Besonders interessant sind moderne Systeme, die Strompreise, Verbrauch und Energiebedarf automatisch analysieren und den Speicher entsprechend laden und entladen.

Ein Stromspeicher ist damit längst nicht mehr nur ein Zubehör für die Photovoltaikanlage, sondern entwickelt sich zu einem aktiven Bestandteil des intelligenten Energiemanagements im Haushalt.

Die passende Speichergröße hängt nicht nur von der Größe deiner Photovoltaikanlage ab. Entscheidend sind vor allem dein Stromverbrauch, dein Verbrauchsverhalten und die geplante Nutzung des Speichers.

Bei einem klassischen PV-Speicher sollte die Batterie so dimensioniert sein, dass sie regelmäßig geladen und wieder entladen werden kann. Ein zu großer Speicher verursacht höhere Anschaffungskosten, ohne automatisch mehr Ersparnis zu bringen.

Als Orientierung spielen insbesondere diese Faktoren eine Rolle:

  • jährlicher Stromverbrauch
  • Leistung der Photovoltaikanlage
  • Stromverbrauch am Abend und in der Nacht
  • Wärmepumpe oder Elektroauto
  • gewünschter Autarkiegrad
  • dynamischer Stromtarif und Netzladen
  • Lade- und Entladeleistung des Speichers

Für PV-Anlagen empfiehlt die HTW Berlin als technische Obergrenze eine nutzbare Speicherkapazität von maximal etwa 1,5 kWh je 1 kWp PV-Leistung und maximal 1,5 kWh je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch.

Ein Haushalt mit beispielsweise 4.000 kWh Jahresverbrauch benötigt daher nicht automatisch einen 10- oder 15-kWh-Speicher. Häufig kann bereits eine nutzbare Kapazität im Bereich von etwa 5 bis 6 kWh sinnvoll sein.

Anders kann die Situation aussehen, wenn zusätzlich eine Wärmepumpe, ein Elektroauto oder ein dynamischer Stromtarif genutzt wird. Moderne Speicher können gezielt günstigen Netzstrom aufnehmen und diesen später zu Zeiten höherer Strompreise bereitstellen. Dadurch kann auch eine größere Speicherkapazität sinnvoll werden.

Die optimale Speichergröße entsteht deshalb immer aus dem Zusammenspiel von Verbrauch, Erzeugung, Leistung und der gewünschten Betriebsstrategie – nicht allein aus der Größe der PV-Anlage.

 

 

Bestellung mit 0 % Umsatzsteuer in Deutschland

Für entsprechend gekennzeichnete Photovoltaikprodukte kann ExoVolt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG den Umsatzsteuersatz von 0 % anwenden.

Der Nullsteuersatz gilt insbesondere für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Er kann außerdem für bestimmte Batteriespeicher, Wechselrichter, Energiemanagementsysteme, Dachhalterungen, Solarkabel und weitere wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage gelten.

Voraussetzungen

Mit der Auswahl beziehungsweise Bestellung eines mit 0 % Umsatzsteuer gekennzeichneten Produktes bestätigst Du, dass

  • die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt,

  • Du Betreiber der betreffenden Photovoltaikanlage bist oder voraussichtlich sein wirst,

  • die Ware nicht zum gewerblichen Weiterverkauf erworben wird,

  • die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe einer Privatwohnung, Wohnung oder eines öffentlichen beziehungsweise anderen Gebäudes installiert wird, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird,

  • oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt oder betragen wird,

  • ein erworbener Batteriespeicher dazu bestimmt ist, Strom aus einer nach § 12 Abs. 3 UStG begünstigten Photovoltaikanlage zu speichern,

  • und einzeln erworbene Komponenten oder Ersatzteile für eine entsprechend begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt sind.

Die Anwendung des Nullsteuersatzes ist nicht darauf beschränkt, dass der Käufer eine Privatperson ist oder der erzeugte Strom ausschließlich privat genutzt wird. Entscheidend sind insbesondere die Betreibereigenschaft, die Art der gelieferten Ware und die gesetzlichen Voraussetzungen der Photovoltaikanlage.

Die Grenze von 30 kWp ist keine allgemeine Höchstgrenze. Auch größere Photovoltaikanlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines gesetzlich begünstigten Gebäudes installiert werden.

Nicht begünstigte Produkte und Verwendungszwecke

Der Nullsteuersatz gilt nicht automatisch für sämtliche Solar-, Elektro- und Zubehörprodukte. Insbesondere allgemeines Zubehör, gewöhnliche Kabel, Schrauben, Nägel, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, mobile Powerstationen, bestimmte mobile Camping- oder Fahrzeuglösungen sowie Garantie- und Wartungsleistungen können weiterhin dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen.

Maßgeblich sind die Art des Produktes, dessen konkreter Verwendungszweck und die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Unzutreffende Angaben

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind oder die gemachten Angaben unzutreffend beziehungsweise unvollständig waren, ist ExoVolt berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, die steuerliche Behandlung zu berichtigen.

In diesem Fall wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachberechnet. Der daraus entstehende Differenzbetrag ist nach Zugang der korrigierten Rechnung zur Zahlung fällig.

ExoVolt kann bei Unklarheiten oder begründeten Zweifeln zusätzliche Angaben oder geeignete Nachweise zur Prüfung der Voraussetzungen anfordern.

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 3 UStG